Zusatzversicherung

Kassenpatienten, die beim Zahnarzt mehr als nur preiswerte Mindestversorgung bekommen wollen, können zur momentanen finanziellen Entlastung eine Zahnersatzzusatzversicherung abschließen. Das ist eine der weitern Möglichkeiten den Eigenanteil zu reduzieren.

Im Zuge der Gesundheitsreform 2005 wurde der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zum Nachteil der Patienten deutlich reduziert.
Seither zahlen die Krankenassen nur noch eine Mindestversorgung
(Festzuschussregelung) für den Zahnersatz, dadurch stiegen die Zuzahlungen durch den Patienten erheblich.

Die Alternative: Eine private Zahnersatzzusatzversicherung.
Diese Police kann man bei gesetzlichen ebenso wie bei privaten Krankenversicherungen abschließen, ihre Leistungen ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.
So werden beispielsweise aufwändigere Behandlungen (auch Implantate !) die außerhalb der Kassenbezuschussung liegen bezahlt.
Auf diese Weise kann sich eine Zahnersatzzusatzversicherung mit ihren vergleichsweise niedrigen monatlichen Beiträgen sehr schnell bezahlt machen.
Die Tarifbedingungen sind unternehmensindividuell, weshalb es sich wie auch in anderen Bereichen der Versicherungen lohnt, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.
In der Regel ist vor Beginn der Behandlung ein Kostenplan bei dem Versicherer
einzureichen.
Es ist dabei zu beachten das die Versicherungsbedingungen genau eingehalten werden, denn verstößt man gegen diese Vertragsbedingungen ist die Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet !
Einige Versicherungen sind diesbezüglich schon sehr oft negativ aufgefallen !
Lesen Sie bitte deshalb die Versicherungsbedingungen genau durch, und verlassen Sie sich nicht blind auf die Aussagen des Verkäufers der Versicherung !

Erstattung der Leistung

Die Übernahme der Kosten durch die Zusatzversicherung Zahnersatz kann sehr unterschiedlich geregelt sein:
1) Erstattung eines pauschalen Prozentsatzes (z.B. 30 Prozent) des gesamten Rechnungsbetrages, häufig gibt es eine Beschränkung der Leistung auf maximal 80 oder 90 Prozent des Rechnungsbetrages abzüglich der Erstattung anderer Kostenträger (Z.B.: der Gesetzlichen Krankenversicherung).
2) Erstattung eines Prozentsatzes Ihres Eigenanteils zu Ihrem Zahnersatz. mit maximal 80 oder 90 Prozent des Eigenanteils.

3) Erstattung eines pauschalen Prozentsatzes der verbleibenden Kosten nach Abzug der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Wartezeit beträgt bei den meisten Versicherern 8 Monate nach Vetragsabschluss mit der Ausnahme der unfallbedingten Behandlung.
In der Regel sind die Beträge, die die Zusatzversicherung übernimmt in den ersten Jahren auf Leistungen zwischen 500 bis 800 Euro(mit der Ausnahme bei Unfällen) begrenzt. Diese Summe können Sie aber auch durch unseren günstigen Zahnersatz leicht einsparen ! Schauen Sie dazu in unsere Preisliste oder fordern Sie ein kostenloses und für Sie unverbindliches Angebot für Ihren Zahnersatz bei uns an !

Erstattungsfähig sind grundsätzlich die Kosten für die zahntechnischen Leistungen als auch die damit in Zusammenhang stehende zahnärztliche Behandlung.

Fazit:

Es scheint in einigen Fällen sinnvoller zu sein den Zahnersatzeigenanteil durch günstige Zahnersatzanbieter( wie z.B.: uns) zu reduzieren als über lange Zeit monatlich Beiträge an eine Versicherung zu zahlen.
Durch unsere günstigen Zahnersatzangebote können Sie Ihren Eigenanteil je nach Umfang der Arbeit stark reduzieren.
Dieses Geld haben sie dann wirklich gespart und können es für andere Dinge verwenden und zahlen es nicht nach und nach an eine Versicherung. Erfahrungsgemäss wird man diese Versicherung auch noch dann haben wenn man sie nicht mehr braucht. Damit verschwindet dann das gesparte Geld wieder in der Versicherung. Es ist einfach eine Tatsache das Versicherungen nichts verschenken, sondern mit den Verträgen Geld erwirtschaften um iher hohen Kosten zu decken.